Cum Ex Geschäfts gelten jetzt als Steuerhinterziehung!
Cum Ex Geschäfts gelten ab jetzt als Steuerhinterziehung, bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe!
Der Bundesgerichtshof urteilt: Cum Ex Geschäfte sind eine strafbare Steuerhinterziehung.
Die milliardenschweren Steuergeschäfte von Investoren und auch Banken gelten als Steuerhinterziehung, entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil. Sogar die Gewinne aus den Deals können eingezogen werden.
Im Cum Ex Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der milliardenschweren Deals bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.
Dies ist eine Entscheidung mit Symbolcharakter.