Kein Lohnersatz mehr für ungeimpfte Menschen in Quarantäne.

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Ab November 2021 gibt es keinen Lohnersatz mehr für Ungeimpfte, die sich in Quarantäne befinden.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass ungeimpfte Menschen spätestens ab November 2021 keinen Ausgleich mehr für ihre Verdienstausfälle in einer Corona Quarantäne mehr erhalten werden. Betroffen sind jedoch lediglich die Menschen, für welche es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer Quarantäne Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung selbst beantragen.

Diese Regelung bzgl. kein Lohnersatz gilt ab 01 November 2021.

Diese Regelung soll nun spätestens ab 1. November 2021 für Ungeimpfte, für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als Kontaktpersonen von Corona Infizierten oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keinerlei Quarantäne Anordnungen.

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